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Längerer Arbeitsweg in der Steuerklärung ?

Längerer Arbeitsweg kann günstiger sein lt. Pressemitteilung vom 8.2.2012 und den BFH-Urteilen VI R 19/11 und VI F 46 vom 16.11.1011

Arbeitnehmer können auch dann den längeren Arbeitsweg steuerliche geltend machen, wenn sie dadurch keinen erheblichen Zeitvorteil gegenüber der kürzesten Strecke haben.

Grundsätzlich kann für die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte immer nur der kürzeste Weg berücksichtigt werden. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn eine andere Verbindung "offensichtlich verkhrsgünstiger" ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig genutzt wird.

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