Was ist zur Beratung mitzubringen ?

Je nach Ihrem Anliegen sind allgemein folgende Unterlagen sinnvoll:

1. den Schriftverkehr zu dem Anliegen, bestimmte Nachweise

2. den letzten Steuerbescheid

3. die letzte abgegebene Steuererklärung in der entsprechenden Steuerart

4. den letzten abgegebenen Jahresabschluss der Firma

5. Änderungen im Güterstand oder sonstige notarielle Änderungen, sofern sie mit dem Anliegen zusammenhängen

 

Bei Eigentümerwechsel oder Firmengründungen  sind rechtskräftige Nachweise jeweils nach dem Anliegen sinnvoll wie

- Handelsregistereintrag oder Grundbuchauszug 

- Gesellschaftsvertrag der Firma oder notarieller Kauf / Verkauf v. Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

- Anstellungsverträge von Geschäftsführern oder Darlehensverträge

- Gewerbeanmeldung

- steuerlicher Anmeldungsbogen beim Finanzamt bei Neugründungen

- Fördermittelbescheinigungen (Arbeitsamt, Förderdarlehen, Zuschüsse u.ä.)

 

Bei der Übernahme von Buchhaltungen oder Jahresabschlüssen ist hilfreich :

- letzter Monatsabschluss (BWA, Summen- und Saldenliste, Offene-Posten-Liste, sofern vorhanden)

- letzte Auswertungen in der Lohnrechnung bei Lohnbuchhaltungen

 

Erstberatung

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