FAQ´s - häufig gestellte Fragen
1. Wie viel kostet eine Steuererklärung oder Buchhaltung?
- abhängig vom Belegumfang
- abhängig von der Qualitätspaket des Auftrages (Zweck)
- abhängig von der Verantwortung / Höhe der Einnahmen oder des Gewinns, wieviele Einkunftsarten
- das lässt sich am besten im Gespräch klären
2. Kann ich den Steuerberater mitten im Jahr wechseln?
- ein Wechsel ist mitten im Jahr möglich, wenn Sie gekündigt haben
- es können auch Einzelaufträge, die noch nicht abgeschlossen sind, vom Vorberater zu Ende geführt werden
- man kann auch 2 Steuerberater haben, wenn eine Aufgabentrennung möglich ist
3. Was muss ich bei einer Betriebsprüfung machen?
- Sie erhalten eine Prüfungsanordnung mit den Vorgaben, was das Finanzamt haben möchte (z.B. Archiv-CD u.a.)
- Die Betriebsprüfungen finden normalerweise im Unternehmen statt, nur wenn dort keine Möglichkeit besteht, empfangen wir die Prüfer in der Kanzlei (z.B. bei Arztpraxen, Läden usw.)
- Sie sollten umgehend das Gespräch mit der Kanzlei suchen, damit die Betriebsprüfung gut vorbereitet werden kann (Aktensichtung, Schwerpunkte erkennen usw.)
4. Muss ich immer wieder eine Steuererklärung abgeben, wenn ich einmal damit angefangen habe?
- nein, es kommt darauf an, ob Sie lt. Gesetz dazu verpflichtet sind, z.B.
- Einnahmen ohne Steuerabzug haben (Gewinne, Renten, Vermietung...)
- Steuerklasse 3 und 5 und 6 müssen immer abgeben
- beim Eintrag von Freibeträgen im Lohnsteuerabzug ist meist eine Steuerklärung nötig, um zu kontrollieren, ob der Freibetrag richtig war
5. Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
- ohne Steuerberater bis 31.5. des Folgejahres
- mit Steuerberater bis 31.12. des Folgejahres
- bei GmbH´s ist noch die elektronische Offenlegung beim Bundesanzeiger ebenfalls bis 31.12. des Folgejahres zu beachten.
6. Ich bin Rentner, muss ich eine Steuererklärung abgeben?
- Es kommt auf die Höhe und die Anzahl der Renten an. Die Renten werden unterschiedlich steuerlich behandelt und ob Sie noch weitere Einkunftsarten haben (z.B. Vermietung oder Kapitaleinkünfte).
- wenn Sie unter den Grundfreibetrag in der Steuertabelle fallen, kann man sich eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" besorgen und muss keine Steuererklärung abgeben.
- wenn Sie über den Grundfreibetrag kommen oder noch andere Einkunftsarten haben, dann müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.
- Die Finanzämter erhalten von den Rententrägern automatische Meldungen über Rentenzahlungen. Wenn Sie nicht reagieren, könnte das Finanzamt Absicht hineininterpretieren und dies als leichtfertige Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung ahnden.
7. Was ist eine Scheinselbständigkeit?
- Das sind Selbständige, die 6/7 der Einnahmen mit einem Auftraggeber erzielen oder so in den Ablauf des Auftraggebers integriert sind, dass sie eine arbeitnehmerähnliche Stellung einnehmen.
- Scheinselbständige sind rentenversicherungspflichtig. Der Auftraggeber muss wie bei Arbeitnehmern die Hälfte des Beitrages für Sie abführen.
- Unangenehm sind Nachzahlungen, wenn die Scheinselbständigkeit nachträglich entdeckt wird. Sie können bis zu 5 Jahre zurück gehen.
8. Ab wann muss ich beim Finanzamt Zinsen bezahlen?
- Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ende des Kalenderjahres oder Geschäftsjahres (im allgemeinen ab 1.4. des übernächsten Jahres) mit 6 % Jahreszins für Nachzahlungen.
- Sie erhalten im Gegenzug auch die Zinsen vom Finanzamt, wenn die Erstattungen so spät kommen.
- Die Zinsen setzen per Gesetz ein, es ist egal, aus welchen Gründen die Verspätung eingetreten ist. Sie können den Zinslauf nicht durch Rechtsbehelfe vermeiden, sondern nur durch rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung.
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